Erbimmobilie – behalten oder verkaufen?

Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um viel Geld geht. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Sanierungs-, Finanzierungs- und Immobilienexperten beraten zu lassen, ob die Selbstnutzung oder der Verkauf die bessere Lösung ist. Ob Sie in Ihre Erbimmobilie einziehen oder sie verkaufen sollten, hängt natürlich von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie eine Immobilie in München geerbt haben, in Hamburg wohnen und ein Jobwechsel schwierig ist, dann wird wohl auch die Nutzung Ihrer geerbten Immobilie eher unpraktisch sein. Folgendes könnte ein Ausweg sein. Vermietung Wenn Sie Ihre Erbimmobilie nicht verkaufen möchten und nicht selbst einziehen können, kann die Vermietung eine Option sein. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen lokalen Immobilienprofi beraten zu lassen. Denn hier gibt es einige Fallstricke: Wie hoch darf die aktuelle Miete nach der Mietpreisbremse sein? Welche Zielgruppe kommt für Ihre Immobilie in Frage? Wie beeinflusst die Lage Ihrer Immobilie den Mietpreis sowie die Zielgruppe? Welche Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für eine erfolgreiche Vermietung nötig? Damit wären wir bei den Kosten. Sanierungskosten und Erbschaftssteuer Wenn Sie die nötigen finanziellen Mittel für die Sanierung nicht auf der hohen Kante haben, müssen Sie genau kalkulieren, wann sich die Kosten durch die Mieteinnahmen amortisieren. Lassen Sie sich zudem von einem Sanierungs- und oder Energieexperten beraten, denn vielleicht können Sie staatliche Förderung erhalten. Darüber hinaus müssen Sie die Erbschaftssteuer im Blick behalten. Wenn der Wert der Immobilie Ihren Freibetrag übersteigt, kann es teuer werden. Deshalb ist es gegebenenfalls sinnvoll, den Immobilienwert von einem lokalen Qualitätsmakler oder Sachverständigen ermitteln zu lassen. Denn diese berücksichtigen auch die aktuelle Marktsituation. Ermittelt das Finanzamt den Wert, ist das in der Regel nicht der Fall, was sich für Sie nachteilig auswirken kann. Erbengemeinschaft Sind Sie nicht Alleinerbe, sondern erben beispielsweise Geschwister die Immobilie mit, verkompliziert sich die Entscheidung der Frage Selbstnutzung oder Verkauf. Eventuell möchte eins der Geschwister einziehen. Oder eine Schwester oder ein Bruder kann sich nicht von der Immobilie trennen. Auch hier kann ein erfahrener Immobilienprofi beraten und schlichten. Fazit Ob Sie also die Immobilie behalten oder verkaufen sollen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn diese Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Deshalb lohnt es sich, sich individuell beraten zu lassen, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können. Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © IgorVetushko/Depositphotos.com

Immobilienverkauf: wann ist das Geld auf meinem Konto?  

Der Preis ist verhandelt, die Verträge sind unterzeichnet, jetzt kann gezahlt und der Schlüssel übergeben werden. Doch Vorsicht: bis die Kaufpreiszahlung tatsächlich erfolgt und der Immobilienerwerb abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Der Kaufpreis wird ausgezahlt, sobald die vom Notar festgelegte Kaufpreisfälligkeit erreicht ist. Zuvor müssen jedoch verschiedene Punkte und Ereignisse erledigt und Unterlagen besorgt werden. Mit unserer Übersicht sind Sie gut vorbereitet und wissen, welche Schritte dafür notwendig sind. Voraussetzungen, die in der Regel für die Kaufpreisfälligkeit erfüllt sein müssen Unterzeichnung des Kaufvertrags: Der Kaufvertrag muss von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnet und notariell beurkundet sein. Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Eine Auflassungsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen werden, um sicherzustellen, dass der Käufer das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält. Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen: Falls erforderlich, müssen alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Grundstücksteilung oder Genehmigungen von der Gemeinde, vorliegen. Löschung von Belastungen: Bestehende Belastungen des Grundstücks (z. B. Hypotheken oder Grundschulden), die nicht vom Käufer übernommen werden, müssen gelöscht oder deren Löschungsbewilligung muss vorliegen. Zustimmung Dritter: Gegebenenfalls müssen Dritte, wie beispielsweise Gläubiger, ihre Zustimmung zum Verkauf geben, falls dies im Vertrag vorgesehen ist. Erfüllung vertraglicher Bedingungen: Alle im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und Verpflichtungen müssen erfüllt sein. Notarielle Zahlungsaufforderung: Der Notar muss eine Zahlungsaufforderung an den Käufer ausstellen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Notar sagt, wenn es so weit ist Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kaufpreis zur Zahlung fällig werden. Der Notar wird sicherstellen, dass alle Bedingungen erfüllt und die Unterlagen beisammen sind. Die Zahlung trifft dann innerhalb von 14 Tagen ein. Das ist unabhängig davon, ob die Summe auf das Konto des Verkäufers oder ein Notaranderkonto überwiesen wird. Geht das auch schneller? Damit dieser Prozess so reibungslos wie möglich vonstattengeht, sollte man sich gründlich vorbereiten. Unsere Empfehlung: wenden Sie sich an einen ortsansässigen, erfahrenen Immobilienmakler. Dieser kann bereits während der Vermarktungsphase sicherstellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. So wird der Eigentumsübergang effizienter und lange Wartezeiten werden verhindert. Sie haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © claudiodivizia/Depositphotos.com

ImmoWetter

Immobilienmietmarkt: Druck nimmt weiter zu Immer noch wagen nur wenige den Schritt von der Mietwohnung in die eigenen vier Wände, obwohl eigentliche viele gerne würden. Gleichzeitig gibt es weiterhin zu wenig Neubau. Eine hohe Nachfrage und ein geringes Angebot führen dazu, dass eine Mietwohnung zu finden schwieriger wird und dazu die Preise steigen. In der ersten Jahreshälfte 2024 sind die Kaufpreise für Immobilien vielerorts gesunken. Gleichzeitig haben sich die Zinsen stabilisiert. Der Immobilienerwerb ist also planbarer geworden. Dennoch zögern viele Kaufwillige. Die Folge: Der Druck auf die Mietmärkte bleibt hoch. Dabei ist jetzt eine gute Gelegenheit für den Kauf, denn die Anzeichen für steigende Kaufpreise mehren sich. Viele Experten gehen davon aus, dass die Trendwende bei den Kaufpreisen eingetreten ist. Wer also mit dem Gedanken spielt, der sollte jetzt den Immobilienkauf in Betracht ziehen, bevor die Preise wieder nach oben gehen. Denn die Lage am deutschen Mietmarkt bleibt angespannt. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, wird immer schwieriger. Aus Expertensicht wird in absehbarer Zeit auch der Druck nicht abnehmen. Ein Vergleich zwischen Miet- und Kaufpreis kann sich also lohnen. Zumal auch die Immobilienmärkte in Deutschland nicht einheitlich sind. Es lohnt sich also auch zu schauen, wo suche ich eine Immobilie. In unserem kurzen Video betrachten wir stichprobenartig die Mietsituation in unterschiedlichen Regionen und Städten in Deutschland. Wenn Sie mehr über den aktuellen Mietmarkt – vor allem in unserer Region – wissen möchten, dann kontaktieren Sie uns! Wir haben die Immobilienmärkte – sowohl für Miete als auch für Kauf – immer im Blick. Deshalb können wir Sie fachkundig beraten, wo sich mieten oder kaufen lohnt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Finanzielle Immobilienverwaltung: besser dem Profi überlassen

Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit der finanziellen Verwaltung einer Immobilie verbunden ist. Denn allein mit der Erhebung der Mieten ist es hier nicht getan, auch die Buchführung, das Controlling und die Erstellung von Abrechnungen gehören dazu. Eine Hausverwaltung kann diese Aufgaben effizient und rechtssicher übernehmen, was finanzielle Engpässe und Fehler minimiert. Die finanzielle Verwaltung einer Immobilie ist eine der komplexesten und zeitaufwendigsten Aufgaben, mit denen sich Eigentümer konfrontiert sehen. Mietabrechnung und -inkasso Die pünktliche und korrekte Abrechnung der Mieten ist essenziell für den finanziellen Erfolg Ihrer Immobilie. Unregelmäßige oder verspätete Zahlungen können zu Liquiditätsproblemen führen. Zudem müssen Nebenkostenabrechnungen jährlich erstellt und an die Mieter übermittelt werden. Fehler in diesen Abrechnungen können nicht nur zu Unzufriedenheit bei den Mietern führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kostenkontrolle und Budgetplanung Eine sorgfältige Kostenkontrolle ist notwendig, um die Rentabilität Ihrer Immobilie zu gewährleisten. Dazu gehört die Überwachung laufender Kosten wie Wartung, Reparaturen und Versicherungen. Unvorhergesehene Ausgaben können das Budget schnell übersteigen, was eine vorausschauende Planung und Rücklagenbildung erfordert. Buchführung und Steuerpflichten Die korrekte Buchführung ist nicht nur für die eigene Übersicht wichtig, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Immobilienbesitzer müssen eine Vielzahl von steuerlichen Vorschriften beachten, von der Umsatzsteuer über die Grundsteuer bis hin zu Einkommenssteuern. Die Erstellung und Einreichung der Steuererklärung erfordert umfassendes Wissen und Genauigkeit. Vertragsmanagement Die Verwaltung von Verträgen mit Dienstleistern, Lieferanten und Mietern ist eine weitere Herausforderung. Laufzeiten, Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen müssen stets im Blick behalten werden. Ein Versäumnis kann zu unnötigen Kosten oder rechtlichen Problemen führen. Warum eine professionelle Hausverwaltung sinnvoll ist Eine professionelle Hausverwaltung kann Ihnen diese komplexen und zeitintensiven Aufgaben abnehmen. Durch ihre Expertise und Erfahrung sorgt sie für eine wirtschaftlich und rechtlich optimal verwaltete Immobilie. Zudem bietet sie transparente Prozesse und kontinuierliche Berichterstattung. Sie erhalten online regelmäßig Berichte über den finanziellen Status Ihrer Immobilie, wodurch Sie stets die Kontrolle behalten, ohne sich um die Details kümmern zu müssen. Rechtliche und finanzielle Risiken werden so minimiert und mögliche Probleme können so frühzeitig erkannt und gelöst werden. Darüber hinaus verfügen professionelle Hausverwaltungen über ein umfangreiches Netzwerk von Dienstleistern, Handwerkern und Fachleuten, die bei Bedarf schnell und zuverlässig eingesetzt werden können. Dies erleichtert die Verwaltung und Instandhaltung Ihrer Immobilie erheblich. Sie suchen Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Wenden Sie sich gerne an: ulrike.beretta@schuett.de oder 0431 906977 Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

Deutliche Mehrheit kündigt Wohnung, um sich zu vergrößern bzw. zu verbessern

Es wird wieder in Wohnqualität investiert Kiel, 2. Juli 2024 – Die Hans Schütt Immobilien GmbH aus Kiel ermittelt seit dem Jahr 2006 bei ihren Mietern die Gründe für Wohnungskündigungen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres gab es dabei eine wesentliche Änderung zu den Vorjahren: Erstmals seit Erhebung der Daten gab mit 43 Prozent eine deutliche Mehrheit an, dass sie sich vergrößern bzw. verbessern möchten und deswegen gekündigt haben.  Ulrike Beretta, Prokuristin und Abteilungsleiterin Miethausverwaltung bei der Hans Schütt Immobilien GmbH, dazu: „Die emotionalen Herausforderungen während und nach der Corona-Pandemie, die zu privaten Veränderungen geführt haben, scheinen abzuklingen. Einsparungen an der Wohnung finden statistisch so gut wie nicht statt, trotz massiv gestiegener Nebenkosten. Vielmehr hat eine Werteverlagerung dahingehend stattgefunden, wieder mehr in das Wohnumfeld zu investieren. Dies sollte auch ein Signal für die Eigentümer sein, durchaus in die Wohnqualität zu investieren.“ Der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen bleibt mit hohen 35 Prozent an zweiter Stelle. „Der häufig genannte Trend, dass das Arbeiten im Homeoffice die Nähe zum Arbeitsort nicht mehr erfordert, spiegelt sich demnach bei uns nicht wider“, kommentiert Beretta. Der Erwerb von Wohnungseigentum hält sich mit 4 Prozent auf niedrigem Niveau. Die Miethausverwaltungsexpertin führt dazu aus: „Die Kaufpreissteigerung der letzten Jahre, die Zinsentwicklung und insbesondere die Kommunikation rund um das Gebäudeenergiegesetz hat ganz klar zu großer Verunsicherung geführt.“ Weitere Informationen zur Hans Schütt Immobilien GmbH:Die Hans Schütt Immobilien GmbH wurde 1936 gegründet und ist in den immobilienwirtschaftlichen Bereichen Verwaltung, An- und Verkauf, Vermietung sowie Beratung mit regionalem Schwerpunkt in Norddeutschland tätig. Seit dem 1. Januar 2022 ist das Unternehmen eine Leistungsgesellschaft des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V. Es zählt private, gewerbliche und institutionelle Nutzer und/oder Eigentümer zu seinen Kunden. Rund 35 Mitarbeiter sind für die Hans Schütt Immobilien GmbH in Kiel tätig. Das Unternehmen ist Mitglied bei DAVE (Deutsche-Anlage-Immobilien-Verbund). www.schuett.de. Ansprechpartner:Hans Schütt Immobilien GmbHRené HusfeldtSönke BergemannGeschäftsführerT +49 431 90 69 60info@schuett.dewww.schuett.de 

Preisentwicklung bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen hat Bodenbildung erreicht

Kiel, 18. Juni 2024 – Nach Angaben von Hans Schütt Immobilien Kiel hat sich bei der Preisentwicklung von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eine Bodenbildung angekündigt. Bernd Hollstein, Verkaufsleiter bei Hans Schütt Immobilien in Kiel: „Kaufinteressenten sollten deswegen die derzeit günstigen Erwerbspreise nutzen. Wir beobachten aber auch, dass Familienhäuser und Eigentumswohnungen mit ungünstigen Energiekennwerten im ländlichen Umfeld nach wie vor einem deutlichen Preisdruck ausgesetzt sind, da junge Familien die hohen Kosten für energetische Sanierungen scheuen und eher auf Neubauprojekte zurückgreifen.“ Die missglückte Kommunikation rund um das „Heizungsgesetz“, das Chaos bei den entsprechenden Förderprogrammen und die so genannte EU-Gebäuderichtlinie haben zu einer Verunsicherung bei Kaufinteressenten geführt, weil die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben oftmals nur schwer möglich ist.  Innerhalb der Metropolen sind zwar ähnliche Tendenzen erkennbar, jedoch nicht so stark ausgeprägt, da die Vorzüge einer sehr guten Infrastruktur, wie beispielsweise die Nähe von Schulen, kurze Wege bei der Deckung des täglichen Bedarfs sowie eine hohe Nachfrage immer noch gute Kaufpreise erzielen lassen.  „Die größten Potenziale in der Kaufpreisentwicklung liegen auf dem Westufer der Kieler Förde sowie in attraktiven Lagen der Umlandgemeinden auf dem Kieler Ostufer, wie beispielsweise in Heikendorf oder Laboe“, führt Hollstein aus. Weitere Informationen zur Hans Schütt Immobilien GmbH:Die Hans Schütt Immobilien GmbH wurde 1936 gegründet und ist in den immobilienwirtschaftlichen Bereichen Verwaltung, An- und Verkauf, Vermietung sowie Beratung mit regionalem Schwerpunkt in Norddeutschland tätig. Seit dem 1. Januar 2022 ist das Unternehmen eine Leistungsgesellschaft des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V. Es zählt private, gewerbliche und institutionelle Nutzer und/oder Eigentümer zu seinen Kunden. Rund 35 Mitarbeiter sind für die Hans Schütt Immobilien GmbH in Kiel tätig. Das Unternehmen ist Mitglied bei DAVE (Deutsche-Anlage-Immobilien-Verbund). www.schuett.de. Ansprechpartner:Hans Schütt Immobilien GmbHRené HusfeldtSönke BergemannGeschäftsführerT +49 431 90 69 60info@schuett.dewww.schuett.de  Medienkontakt:Martina RozokM +49 170 23 55 988m@rozok.dewww.rozok.de Wenn Sie keine weiteren Presseinformationen erhalten möchten, schicken Sie eine kurze Reply an die Absenderadresse.

In 6 Schritten zur Immobilienvermietung

Wer eine Immobilie besitzt und diese vermieten möchte, steht oftmals vor großen Herausforderungen. Denn die Vermietung einer Immobilie ist zeitaufwendig und erfordert viel Fachwissen. Gerade Neueinsteiger unterschätzen oftmals den Aufwand.  Vermieter sollten vor einer Vermietung den lokalen Immobilienmarkt so genau wie möglich kennen. Einschätzungen zur Dauer der Neuvermietung sind ebenfalls wichtig. Prüfen Sie, ob eine Mietpreisbremse in der Region existiert. Um den richtigen Mietpreis zu bestimmen, verwenden Sie den lokalen Mietspiegel, der Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung berücksichtigt. In einem nächsten Schritt sollten Sie als Vermieter den Mietvertrag sorgfältig gestalten. Unklarheiten oder fehlende Regelungen werden automatisch zum Vorteil des Mieters ausgelegt, und Änderungen sind nur begrenzt möglich.  Die Provision für einen Makler beträgt in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Wenn der Vermieter einen Makler engagiert, um einen neuen Mieter zu finden, übernimmt der Vermieter nach erfolgreicher Vermittlung und Vertragsabschluss die Maklerprovision. Doch die Vorteile liegen auf der Hand, Sie sparen Zeit, Ihre Immobilie wird schneller vermietet und Sie erhalten garantiert eine marktgerechte Miete. Außerdem können Sie die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen. Wer vermieten möchte, muss die Werbetrommel für sein Objekt rühren. Ein gutes Exposé liefert Interessenten die wichtigsten Angaben zur Immobilie auf einen Blick. Ob sich Massenbesichtigungen oder Einzeltermine eignen, hängt ganz vom Wohnungsmarkt und der Anzahl der Interessenten ab. Wichtig für die Wohnungsübergabe ist zudem ein ordentliches Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie bereits im Vorfeld mögliche spätere Streitigkeiten. Für die Abrechnung der Nebenkosten werden die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser notiert. Die Auswahl eines geeigneten Mieters ist entscheidend, um finanzielle Verluste und unnötigen Stress zu vermeiden. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung nicht allein aufgrund von Sympathie treffen. Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld wichtige Informationen einzuholen. Dazu gehören die Bonitätsprüfung des Mieters, beispielsweise durch einen SCHUFA-Bonitätscheck, die Selbstauskunft des Mieters sowie die Einsichtnahme in Einkommensbescheide. Da der Mieterschutz in Deutschland stark ausgeprägt ist, ist eine Trennung vom Mieter gar nicht ohne weiteres möglich. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann eine Option, wenn Sie die Wohnung selbst oder für enge Familienmitglieder benötigen. Bei Vertragsbruch des Mieters, wie Mietrückständen, sind Abmahnungen und Kündigungen erforderlich, oft endet dies in einer Räumungsklage. Beim Immobilienverkauf besteht die Möglichkeit, den Mieter auszukaufen, was finanziell oft günstiger ist als vermietete Wohnungen zu verkaufen. Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie müssen Sie natürlich versteuern. Nur, wenn die Einnahmen die generelle Steuergrenze nicht überschreiten, müssen Sie die Mieteinnahmen nicht versteuern. Fazit Vermieter müssen sich generell um eine Vielzahl von Aufgaben kümmern; diese umfassen Nebenkostenabrechnungen, Steuerprüfungen, Eigentümerversammlungen, Renovierungsabstimmungen, Instandhaltung, Mieterwechsel und mögliche Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie eine Hausverwaltung beauftragen, dann kümmern sich die Experten darum, die höchstmögliche Rendite für Ihre Immobilie zu erwirtschaften. Ein erfahrener regionaler Immobilienprofi kann die Verwaltung Ihrer Immobilie für Sie übernehmen. Sie haben Fragen zur Vermietung oder Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern. Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © hernan_lucio/Unsplah.com

Zwangsversteigerungen in Kiel steigen von 43 auf 59 Anträge

Anstieg ist auf gestiegene Zinsen zurückzuführen Kiel, 13. Juni 2024 – Die Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerungen von Immobilien ist in Kiel im Jahr 2023 gestiegen. Nach Angaben des Landgerichtsbezirks* wurden im Jahr 2022 demnach 43 Anträge bei den Amtsgerichten auf Immobilienzwangsversteigerung gestellt, 2023 stieg die Zahl auf 59 Anträge, was einer Steigerung von 37,21 Prozent entspricht.  René Husfeldt, Geschäftsführer bei der Hans Schütt Immobilien GmbH, zu dieser Entwicklung: „Wir führen den Anstieg der Zwangsversteigerungen auf die gestiegenen Zinsen zurück. Wer im letzten Jahr neu finanzieren musste oder sich bei den Darlehensraten übernommen hat, kam in Schwierigkeiten. Es ist nicht mehr so einfach wie in vorherigen Jahren, seine Immobilie auf dem freien Markt zu verkaufen. Wenn hier der Kauf misslingt, geht die Immobilie in den Zwang.“ Erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienpreise hatte nach Angaben von Schütt Immobilien die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024. Eigentümer älterer und unsanierter Immobilien mussten erhebliche Werteinbußen hinnehmen, da Kaufinteressenten die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen einpreisen. „Beim Immobilienerwerb müssen Käufer neben dem energetischen Zustand nach wie vor an die Lage denken. Eine Immobilie bleibt eine Kapitalanlage. Das heißt, man muss eine Immobilie auch wieder veräußern oder gut vermieten können, wenn sich äußere Umstände ändern, wie beispielsweise eine Trennung oder ein Arbeitsplatzwechsel. Als Faustregel kann man sich merken: Wenn die Zinsbelastung höher ist als die zu erzielende Nettokaltmiete: Finger weg“, rät Husfeldt abschließend.  *Weitere Zahlen für Schleswig-Holstein:Flensburg:  38 Anträge (Vorjahr: 44)Itzehoe: 194 Anträge (Vorjahr: 138)Bad Segeberg, Eckernförde, Neumünster, Norderstedt, Plön, Rendsburg (gehören zum Landgerichtsbezirk Kiel): 172 Anträge (Vorjahr: 208)Kiel: 59 Anträge (Vorjahr: 43)Lübeck: 200 Anträge (Vorjahr: 153)Gesamt: 663 Anträge (Vorjahr: 586) Weitere Informationen zur Hans Schütt Immobilien GmbH:Die Hans Schütt Immobilien GmbH wurde 1936 gegründet und ist in den immobilienwirtschaftlichen Bereichen Verwaltung, An- und Verkauf, Vermietung sowie Beratung mit regionalem Schwerpunkt in Norddeutschland tätig. Seit dem 1. Januar 2022 ist das Unternehmen eine Leistungsgesellschaft des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V. Es zählt private, gewerbliche und institutionelle Nutzer und/oder Eigentümer zu seinen Kunden. Rund 35 Mitarbeiter sind für die Hans Schütt Immobilien GmbH in Kiel tätig. Das Unternehmen ist Mitglied bei DAVE (Deutsche-Anlage-Immobilien-Verbund). www.schuett.de. Ansprechpartner:Hans Schütt Immobilien GmbHRené HusfeldtSönke BergemannGeschäftsführerT +49 431 90 69 60info@schuett.dewww.schuett.de  Medienkontakt:Haus und Grund Kiel – Verlag & Service GmbHDr. Philipp PriesVerlagsleiter (Prokurist), Leiter Kommunikation & MarketingT +49 431 6636-104philipp.pries@haus-und-grund-kiel-verlag.dewww.haus-und-grund-kiel-verlag.de Bild: Bild von Ray Shrewsberry • auf Pixabay

Keine Steuern für Erbengemeinschaften beim Immobilienverkauf

Bei einer geerbten Immobilie kommt es in Erbengemeinschaften häufig zu Streit. Einer will verkaufen, einer vermieten, einer selber einziehen. Im Herbst 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Hürde beim Verkauf einer Immobilie für Erbengemeinschaften abgeschafft. Welche Belastung für Erben ist damit weggefallen? Wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft die Anteile an einer geerbten Immobilie von den anderen Miterben erwarb und diese Immobilie anschließend verkaufte, so forderte das Finanzamt Einkommensteuer, falls der Erbe nicht zehn Jahre in der Immobilie gelebt hat. Dies geschah, weil das Finanzamt den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG einstufte. Der BFH hat nun geurteilt, dass das Erwerben der Anteile von Miterben an einer Immobilie und der anschließende Verkauf, ohne die Immobilie zehn Jahre bewohnt zu haben, kein steuerpflichtiges Geschäft im Sinne des § 23 EStG ist. Erben werden entlastet Dieses Gerichtsurteil entlastet die Erben sowohl finanziell als auch bei der Entscheidungsfindung bezüglich der gemeinsamen Immobilie. Durch den Entfall der Einkommensteuer wird es für die Erben einfacher, sich für den Verkauf der Immobilie zu entscheiden, was die Lösungsfindung innerhalb der Erbengemeinschaft erleichtert. Warum die neue Bewertung? Im Jahr 2015 erbten drei Angehörige mehrere Immobilien. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft zahlte die beiden anderen aus und übernahm das ganze Erbe. 2017 wurde die Erbengemeinschaft damit aufgelöst. Anfang 2018 verkaufte dieser Erbe den gesamten Nachlass. Das Finanzamt stellte daraufhin eine Forderung nach Einkommensteuer, gestützt auf die Regelung, dass der Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb steuerpflichtig ist. Der Erbe zog mit seinem Fall vor das Finanzgericht München und verlor dort zunächst in der ersten Verhandlung 2021. Er ging in Revision beim Bundesfinanzhof (BFH), und der IX. Senat entschied im vergangenen September, dass die Übernahme des Erbteils von den beiden anderen Erben nicht als typischer Immobilienkauf zu werten sei und somit die Regelung nicht greife. Das Gericht argumentierte, dass für die Besteuerung eines Immobilienverkaufs ein vorheriger Erwerb erforderlich ist, was in diesem speziellen Fall als nicht gegeben angesehen wurde. Die Übernahme von Erbanteilen innerhalb einer Erbengemeinschaft galt nicht als vergleichbar mit dem Erwerb von Immobilienanteilen, selbst wenn sie Teil des gemeinsamen Nachlasses waren. Folglich konnte ohne einen eigentlichen Kaufvorgang keine Besteuerung aufgrund eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfolgen. Sind Sie unsicher, wie es mit Ihrer Erbimmobilie weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © jentara/Despositphotos.com

ImmoKieker

ImmoKieker

Willkommen bei ImmoKieker – dem neuen Immobilienmagazin in Kiel und Umgebung.Mit dieser ersten Ausgabe möchten wir Ihnen einen Vorgeschmack geben auf ein Magazin, das Sie künftig viermal im Jahr über aktuelle Kauf- und Mietangebote der Haus & Grund Immobilien GmbH Kiel und der Hans Schütt Immobilien GmbH sowie Neues rund um die Immobilie informieren wird.Neben interessanten Objekten werden die Themen Immobilienkauf und Finanzierung, WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung sowie Prognosen zur Immobilienpreisentwicklung im Mittelpunkt stehen.